Ich gebe es offen zu: Kein Hobby übt eine größere Faszination auf mich aus als das Angeln. Dennoch lassen mich einige Aspekte – vor allem im Hinblick auf Fischereiverordnungen, Nachtangelverbot und Erlaubnisscheine – massiv daran zweifeln, ob manche Entscheidungsträger noch Herr ihrer Sinne sind.
Der Aal-Widerspruch: Wenn Verordnungen den Artenschutz untergraben
Auf der einen Seite gilt am Bodensee ein Nachtangelverbot. Was das konkret bedeutet, geben starre Tabellen auf dem Erlaubnisschein vor, die die Zeiten für Sonnenaufgang und Sonnenuntergang verbindlich regeln. Aktuell bedeutet das: Um spätestens 22:00 Uhr müssen die Ruten auf alle regulären Fischarten aus dem Wasser geholt werden – ab Oktober sogar schon um 21:00 Uhr. Die einzige Ausnahme bildet ausgerechnet der Aal: Dieser darf durchgehend starr bis 24:00 Uhr befischt werden.
Genau an diesem Punkt muss man kritisch hinterfragen, ob die Verantwortlichen hinter dieser Verordnung wirklich wissen, was sie da tun. Im Spätsommer und Herbst bedeutet diese Regelung nämlich, dass man auf eine extrem gefährdete Art zwei bis drei Stunden länger fischen darf als auf jeden anderen Fisch im Gewässer. Es ist längst kein Geheimnis mehr, dass die europäischen Aalbestände seit Jahrzehnten dramatisch eingebrochen und akut vom Aussterben bedroht sind. Mafiöse Strukturen befeuern die Situation zusätzlich, da sich um den illegalen Schmuggel von Glasaalen eine florierende Schattenindustrie entwickelt hat. Mit diesem Wissen ist es schlichtweg nicht zu vermitteln, warum wir auf der einen Seite ein Nachtangelverbot durchsetzen, auf der anderen Seite aber ausgerechnet für eine vom Aussterben bedrohte Art das Zeitfenster im Herbst immer weiter aufmachen.
Sinnvoller Naturschutz vor Ort: Die Biberburg an der Hafenmole
Im Rahmen des Naturschutzes will ich das Nachtangelverbot an sich gar nicht kritisieren. Ich kann es vor allem hier an der Radolfzeller Aach absolut nachvollziehen. Die Pfade, die wir als Angler nutzen, führen direkt durch geschützte Schilfgürtel und sensible Uferzonen. Es liegt auf der Hand, dass man in der Dunkelheit ruhende Tiere aufschrecken würde. Das Verbot erstreckt sich aber auch auf den Bodensee als Ganzes – und gerade im Bereich der Radolfzeller Hafenmole kann ich das sowohl nachvollziehen als auch vollkommen respektieren. Seit mehreren Jahren befindet sich an einem Teil der Mole eine Biberburg; dort lebt eine Biberfamilie Tür an Tür mit uns Menschen. Jeder, der ein wenig Verständnis für die Natur mitbringt, weiß, dass diese streng geschützten, nachtaktiven Tiere in ihrem Verhalten massiv gestört würden, wenn dort die ganze Nacht hindurch Betrieb herrschte. Allein diese Tatsache macht ein Nachtangelverbot an solchen Orten unumgänglich.
All diese Aspekte trage ich vollkommen mit und bin ein absoluter Befürworter des Artenschutzes. Dennoch wurde die Verordnung am Beispiel des Aals nicht zu Ende gedacht. Hier muss dringend nachjustiert werden: Man kann sich nicht den Aalschutz auf die Fahne schreiben und zeitgleich eine Regelung erlassen, die in maßgeblichen Punkten schonungslos versagt.
Fehlender Bestandsschutz: 50 Barsche pro Tag und kein Schonmaß
Dringender Handlungsbedarf besteht aber auch bei den Fangzahlen und Schonmaßen. Selbst als leidenschaftlicher Angler sage ich klar: Im Rahmen des Tierschutzes kann es nicht sein, dass zwar Schonzeiten verhängt werden, man es auf der anderen Seite bei Entnahmemengen und Schonmaßen aber erschreckend locker sieht.
Am Bodensee haben längst auch die Bestände des Flussbarsches eine kritische Untergrenze unterschritten. Blickt man jedoch auf den Erlaubnisschein, sucht man ein Schonmaß vergebens – bei einer offiziellen Fangbegrenzung von bis zu 50 Barschen am Tag. Würden die Entscheidungsträger einmal ein seriöses Szenario auf das gesamte Jahr hochrechnen, kämen sie schnell zu dem Ergebnis, dass solche Entnahmemengen weit über der tatsächlichen Ertragsfähigkeit des Gewässers liegen.
Entnahmefenster statt Massenfänge: Tierschutz zu Ende denken
Bei echten invasiven Arten gehe ich bei einer Anlande- und Entnahmepflicht absolut mit. In Teilen kann ich vertreten, dass dort von Jungfischen bis hin zu kapitalen Exemplaren alles entnommen werden muss, um ein heimisches Ökosystem vor Überfremdung oder Schädlingen zu schützen. Bei unseren heimischen Fischarten habe ich hingegen keinerlei Verständnis dafür, dass es keine flächendeckenden Mindestmaße oder ein sogenanntes Entnahmefenster (ein Mindest- und Höchstmaß) gibt. Die Logik muss doch lauten: Jeder Fisch muss zumindest einmal im Leben die Chance haben abzulaichen. Ein Höchstmaß schützt zudem die besonders produktiven, großwüchsigen Laichfische. Das dient dem Bestandsschutz und greift für mich auch direkt in den Tierschutz.
Sinnfreie Beutegier: Der Trugschluss beim Köderfischfang
Nehmen wir als Beispiel kleine Döbel mit 6 bis 10 Zentimetern Körperlänge – bei vielen Anglern ein beliebter Köderfisch. Wie läuft so ein Tag am Wasser oft ab? Man hat seine Grundruten ausgelegt und wartet auf den Biss. Um die Leerlaufzeit zu überbrücken, wird die Kante mit der Stipprute abgefischt. Fischlein um Fischlein wandert in den Eimer, denn Köderfische kann man schlicht „nie genug haben“. Da frage ich mich oft, was manche Menschen am eigentlichen Sinn unseres Hobbys nicht verstanden haben.
Der gesetzliche und ethische Kern der Angelfischerei ist die sinnvolle Nahrungsbeschaffung für den Eigenbedarf. Entspannung und der Nervenkitzel eines Drills sind lediglich die angenehme Begleiterscheinung. Dem entgegen stehen fehlende Entnahmeregelungen und erlaubte Mengen von 50 Fischen am Tag. Wer bitte verwertet an einem einzigen Tag 50 Fische einer stark rückläufigen Art seriös für den eigenen Kochtopf?
Fazit: Zeiger auf Fünf vor Zwölf
Am Niedergang des Bodenseefelchens sieht man heute überdeutlich, welche gravierenden Versäumnisse begangen wurden und dass man um Jahre zu spät reagiert hat. Am Beispiel des Flussbarsches und des Aals zeigt sich leider, dass unter den Entscheidungsträgern noch immer nicht dazugelernt wurde.
Wenn wir es in Zukunft nicht schaffen, Natur- und Tierschutz wirklich zu Ende zu denken und die Interessen von Freizeitanglern, Berufsfischerei und Ökologie auf ein ehrliches, zukunftsfähiges Fundament zu stellen, wird es in dieser Symbiose aus Fisch und Fischer am Ende nur noch Verlierer geben.
Egal, ob du selbst die Rute auswirfst oder einfach gerne in der Natur und an unseren Gewässern unterwegs bist: Wie nimmst du den Konflikt zwischen Naturschutz und Freizeitnutzung wahr? Machen solche Verordnungen für dich Sinn oder greift die Politik hier schlicht am Ziel vorbei? Schreib mir deine Gedanken dazu gerne unten in die Kommentare!











